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Die Flut der von den verschiedenen Softwareprogrammen angebotenen Funktionen und
Möglichkeiten steigert die Möglichkeit, dass diese Sicherheitslücken enthalten.
Diese Sicherheitslücken können in bestimmten Fällen zu böswilligen Zwecken verwendet und
ausgenutzt werden, um einen unbefugten Zugang zu dem Gerät zu erhalten, auf dem die fehlerhafte Software ausgeführt wird.
Der Lebenszyklus eines Patch beginnt meistens mit der Benachrichtigung über die Sicherheitslücke
durch den Hersteller der Software bzw. über eine direkte öffentliche Bekanntmachung. In
Extremfällen kann die öffentliche Bekanntmachung ohne Genehmigung durch den Softwarehersteller
abhängig von bestimmten nationalen Gesetzen und Vorschriften als unzulässig angesehen werden.
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Dann bestätigt der Hersteller des Softwareprogramms innerhalb einer angemessenen
Zeit die Existenz der Sicherheitslücke durch eine Bekanntgabe oder durch die Veröffentlichung
eines Sicherheitsbulletins.
Meistens erfolgt diese Bekanntgabe gleichzeitig mit der Bereitstellung eines
korrigierenden Patch, durch das die bestehende Sicherheitslücke geschlossen wird.
Abhängig von der Betriebsreife des Herstellers sollte jeder Patch von einem
Hinweis begleitet werden, dass die folgenden Informationen enthält:
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eindeutige ID, welche das Datum und die Version des Patch umfasst,
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Informationen über die Sicherheitslücke,
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betroffene Systeme und Softwareprogramme,
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Anweisungen zur Anwendung des Patch,
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Kontaktinformationen,
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mögliche Auswirkungen und jegliche andere Art von zu berücksichtigenden Informationen.
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